Handgepäckvorschriften der EU
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Handgepäckbestimmungen der Europäischen Union

Update

30.01.2014 - EU: Ab morgen gelten neue Handgepäckregeln
 
 Ab morgen gelten in der EU neue Bestimmungen zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck auf Flugreisen. Die Änderungen betreffen Flüssigkeiten aus Duty-free-Einkäufen sowie Medikamente und Spezialnahrungen in flüssiger Form. Künftig sind Flüssigkeiten aus dem Duty-free-Shop grundsätzlich zur Mitnahme im Handgepäck zugelassen. Voraussetzung ist, dass sie sich in einem unbeschädigten, versiegelten Sicherheitsbeutel befinden und mit neuen Flüssigkeits-Scannern überprüft werden können. Mit dieser Kontrolltechnik werden auch flüssige Medikamente und Spezialnahrungen untersucht.

Hier finden Sie ein Merkblatt des Bundesministeriums des Innern

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Seit dem 06. November 2006 gelten bei Abflügen aus der Europäischen Union – egal mit welchem Ziel - neue Bestimmungen für das mitgführte Handgepäck. Die wichtigsten Punkte betreffen die Mitnahme von Flüssigkeiten und die maximal zulässige Handgepäckgröße. Längere Wartezeiten bei der Abfertigung sind einzuplanen!

Die Neuregelungen im Einzelnen

1. Flüssigkeiten oder vergleichbare Produkte in ähnlicher Konsistenz (dazu gehören z. B. Gels, Sprays, Shampoos, Lotionen, Cremes und Zahnpasta) dürfen zukünftig nur noch in geringen Mengen in kleinen Einzelbehältnissen mitgenommen werden.

Zugelassen sind Behälter bis 100 ml, die in einem durchsichtigen und widerverschließbaren Plastikbeutel von maximal einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden. Der Beutel darf eine beliebige Anzahl von Gefäßen enthalten, muss aber vollständig zu verschließen sein. Pro Passagier ist nur ein solcher Beutel erlaubt; an der Kontrollstelle muss er zum separaten Röntgen aus dem Handgepäck genommen werden.

Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babykost), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können auch außerhalb des Beutels mitgenommen werden. Die Passagiere müssen diese an der Kontrollstelle ebenfalls getrennt vom übrigen Handgepäck vorlegen und den Bedarf plausibel begründen, gegebenenfalls durch die Vorlage eines ärztlichen Attests o.ä..

Mäntel und Jacken sind grundsätzlich auf das Röntgenband zu legen.

Achtung: Für Flüge ab Großbritannien gilt noch ein komplettes Verbot für die Mitnahme von jeglichen Flüssigkeiten, ebenso für Flüge nach/von den USA.

2. Sealed-Bag-Verfahren für Spirituosen und Kosmetika aus Duty Free Shops

Duty Free Waren, die am Tag des Fluges in einem Geschäft nach der Bordkartenkontrolle an einem EU-Flughafen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU Fluggesellschaft gekauft wurden, dürfen vom Passagier mit durch die Sicherheitskontrolle genommen werden, wenn sie sich in einem transparenten, vom Verkaufspersonal versiegelten Beutel befinden. Der Beutel muss einen von außen lesbaren Beleg enthalten, auf dem Verkaufsdatum und –ort festgehalten sind. Der Beutel muss dabei bis zum Ende der letzten Teilstrecke verschlossen und versiegelt bleiben.

Für Flüge in die USA gelten derzeit noch gesonderte Vorschriften.

Achtung: Wenn Sie Duty Free Waren (z.B. Parfüm, Spirituosen etc.) in einem außereuropäischen Land kaufen und innerhalb der EU noch einmal umsteigen müssen, dürfen Sie diese Waren nicht wieder mit an Bord nehmen!

Siehe hierzu eine Änderung vom 14.04.2011


3. Die Handgepäckgröße wird auf die Maße 56 cm x 45 cm x 25 cm beschränkt.

Diese Regelung entspricht der bereits geltenden IATA-Empfehlung und wird am 06.05.2007 rechtsverbindlich.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Pressemitteilungen der Europäischen Union:

Aviation security: the EU acts against new threats from liquid explosives
(IP/06/1313, Brüssel, 05.10.2006)

Aviation security: EU acts against liquid explosivesQuestions and answers
MEMO/06/363, Brüssel, 05.10.2006

03.04.2007

Keine Mitnahme von Flüssigkeiten auf Flügen nun auch bei Flügen aus Südafrika

Am 2. April hat das Amt für Transport eine Richtlinie für die Mitnahme von Flüssigkeiten, Gels und Sprays ausgestellt um mit den derzeitigen Vorschriften der EU, der USA und einigen anderen Ländern in Einklang zu gelangen. Der genaue Zeitpunk der Implementierung dieser Richtlinie an südafrikanische Flughäfen ist zurzeit nicht bekannt. Die Regelung ist im Grunde ein Verbot der Mitnahme von mehr als 100 ml in Form von Flüssigkeiten, Gels und Sprays. Dies wird auf alle Internationalen Flüge zutreffen die Südafrika verlassen.

01.06.2007

Mit sofortiger Wirkung gilt die Richtlinie für die Mitnahme von Flüssigkeiten, Gels und Sprays auch für internationale Flüge, die Südafrika verlassen.

Selbstverständlich beantwortet auch unser Team Ihre Fragen gern.

14.04.2011

Flüssigkeitsverbot wird Ende April gelockert
 
 Am 29. April beginnt in der EU die erste Phase zur Lockerung des Flüssigkeitsverbots im Handgepäck von Flugreisenden. Dann müssen die an einem Airport außerhalb der EU gekauften Flüssigkeiten, Gels und Sprays beim Umsteigen an einem EU-Flughafen nicht mehr abgeben werden.

Ob sich die Reisenden darüber freuen dürfen, ist allerdings umstritten. Denn ein gewisser Prozentsatz der Waren muss am Umsteige-Flughafen kontrolliert und dafür gegebenenfalls geöffnet werden. Der Flughafenverband ACI Europe bezweifelt nicht nur, dass die Reisenden dafür Verständnis haben. Er ist sogar der Auffassung, dass die Neuregelung die Sicherheit potenziell gefährdet. Zum Beispiel entspreche die Leistungsfähigkeit der derzeit vorhandenen Screening-Maschinen nicht den Anforderungen. Der Verband erwartet auch, dass einige EU-Länder strengere nationale Maßnahmen beschließen werden. Für die Passagiere bedeute das, dass abhängig vom Ort des Umsteigens und des nächsten Reiseziels unterschiedliche Regelungen gelten. Dies werde zu einer weiteren Verunsicherung der Fluggäste beitragen.

Quelle: Travel Now Morning News, 14.04.2011


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